Ausgangssituation: Haftung im Handwerk – eine tickende Zeitbombe
Unfälle auf der Baustelle, Schäden an fremdem Eigentum oder fehlerhafte Arbeiten – in der Praxis reicht oft ein kleiner Fehler, um große Schäden zu verursachen.
Und das kann teuer werden. Denn Unternehmen haften mit dem gesamten Betriebsvermögen – oder im schlimmsten Fall sogar privat.
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Typische Schadenbeispiele aus der Praxis:
🛠 Gerüst stürzt auf Auto:
Ein lockeres Brett fällt vom Gerüst und beschädigt das geparkte Auto des Nachbarn. Die Reparaturkosten übernimmt die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers.
🔌 Bagger trifft Stromleitung:
Bei Tiefbauarbeiten beschädigt ein Bagger eine unterirdische Stromleitung. Neben der Reparatur werden auch die Folgeschäden bei umliegenden Betrieben erstattet.
🌧 Rohrleitung falsch verlegt:
Ein Installateur verbaut ein Rohr mangelhaft. Die Wand wird nass, muss geöffnet und neu verputzt werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt alle Kosten.
🔥 Baumaschine gerät in Brand:
Ein technischer Defekt führt zu einem Brand. Rußschäden an Nachbargebäuden und Ernteausfälle entstehen. Die Versicherung regelt die Ansprüche.
🎨 Farbeimer fällt auf Wintergarten:
Bei Malerarbeiten fällt ein voller Eimer vom Gerüst. Der Glasbau und die Einrichtung werden beschädigt. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht.
➡️ Fazit: Ohne Versicherung würde jeder dieser Schäden das Unternehmen mehrere tausend Euro kosten – oder im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.
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Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab?
✔ Personenschäden (z. B. verletzte Dritte durch Baustellenunfälle)
✔ Sachschäden (z. B. Beschädigung fremden Eigentums)
✔ Vermögensfolgeschäden (z. B. Verdienstausfall durch beschädigte Geräte)
✔ Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Versichert sind nicht nur Inhaber und Geschäftsführer, sondern alle Mitarbeiter, Praktikanten, Azubis und Aushilfen.
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Was ist nicht versichert?
🚫 Eigenschäden (z. B. am eigenen Inventar)
🚫 Vorsätzlich verursachte Schäden
🚫 Schäden, die außerhalb des betrieblichen Risikos liegen
🚫 Reine Vermögensschäden (nur mit Zusatzbausteinen)
🚫 Erfüllungsschäden (z. B. wegen nicht abgeschlossener Leistungen)
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Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss?
Für alle Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe – dazu zählen u. a.:
• Hoch- und Tiefbauunternehmen
• Gerüstbauer
• Maler- und Stuckateurbetriebe
• Fliesenleger und Bodenverleger
• Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallateure
• Zimmerer, Dachdecker, Maurer
Je nach Betriebsart, Mitarbeiteranzahl und Risikoprofil ist der Versicherungsschutz individuell anpassbar – mit modularen Bausteinen, Zusatzklauseln und weltweitem Schutz für indirekte Exporte.
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Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Deckungssumme richtet sich nach dem spezifischen Risiko des Betriebs – oft üblich sind:
• 3–10 Millionen € für Personen- und Sachschäden
• je nach Vertrag auch gesonderte Summen für Umweltrisiken, Be- und Entladeschäden, Bearbeitungsschäden etc.
Die Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden – z. B. zur Beitragsreduzierung.
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Extra-Schutz für Entscheider: D&O- und AGG-Versicherung
Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Organträger haften persönlich und unbegrenzt bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Eine ergänzende D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht) schützt Sie im Fall von Vermögensschäden – auch, wenn Sie gleichzeitig Gesellschafter sind.
Ebenfalls sinnvoll: Eine AGG-Versicherung, die bei Diskriminierungsvorwürfen aus Arbeitsverhältnissen absichert (z. B. wegen Alter, Geschlecht, Herkunft).
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Fazit: Bauen Sie auf Sicherheit – nicht auf Glück
Die Betriebshaftpflicht ist keine Kür, sondern Pflicht für jedes verantwortungsvoll geführte Handwerksunternehmen.
Sie schützt vor unkalkulierbaren Risiken, sichert das Vertrauen Ihrer Auftraggeber – und gibt Ihnen als Unternehmer die Gewissheit, im Ernstfall nicht alleine zu stehen.