Haftungsrisiken im Handwerk: Warum kein Betrieb auf eine Betriebshaftpflicht verzichten sollte

Ob Bauunternehmen, Malerbetrieb, Installateur oder Gerüstbauer – wer mit Werkzeug, Maschinen oder Personal arbeitet, trägt Verantwortung. Und zwar nicht nur für die eigene Arbeit, sondern auch für Schäden, die dabei entstehen können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe – und oft die erste, die im Ernstfall vor finanzieller Katastrophe schützt.

Ausgangssituation: Haftung im Handwerk – eine tickende Zeitbombe
Unfälle auf der Baustelle, Schäden an fremdem Eigentum oder fehlerhafte Arbeiten – in der Praxis reicht oft ein kleiner Fehler, um große Schäden zu verursachen.
Und das kann teuer werden. Denn Unternehmen haften mit dem gesamten Betriebsvermögen – oder im schlimmsten Fall sogar privat.
Typische Schadenbeispiele aus der Praxis:

🛠 Gerüst stürzt auf Auto:
Ein lockeres Brett fällt vom Gerüst und beschädigt das geparkte Auto des Nachbarn. Die Reparaturkosten übernimmt die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers.

🔌 Bagger trifft Stromleitung:
Bei Tiefbauarbeiten beschädigt ein Bagger eine unterirdische Stromleitung. Neben der Reparatur werden auch die Folgeschäden bei umliegenden Betrieben erstattet.

🌧 Rohrleitung falsch verlegt:
Ein Installateur verbaut ein Rohr mangelhaft. Die Wand wird nass, muss geöffnet und neu verputzt werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt alle Kosten.

🔥 Baumaschine gerät in Brand:
Ein technischer Defekt führt zu einem Brand. Rußschäden an Nachbargebäuden und Ernteausfälle entstehen. Die Versicherung regelt die Ansprüche.

🎨 Farbeimer fällt auf Wintergarten:
Bei Malerarbeiten fällt ein voller Eimer vom Gerüst. Der Glasbau und die Einrichtung werden beschädigt. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht.

➡️ Fazit: Ohne Versicherung würde jeder dieser Schäden das Unternehmen mehrere tausend Euro kosten – oder im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab?

✔ Personenschäden (z. B. verletzte Dritte durch Baustellenunfälle)
✔ Sachschäden (z. B. Beschädigung fremden Eigentums)
✔ Vermögensfolgeschäden (z. B. Verdienstausfall durch beschädigte Geräte)
✔ Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)

Versichert sind nicht nur Inhaber und Geschäftsführer, sondern alle Mitarbeiter, Praktikanten, Azubis und Aushilfen.
Was ist nicht versichert?

🚫 Eigenschäden (z. B. am eigenen Inventar)
🚫 Vorsätzlich verursachte Schäden
🚫 Schäden, die außerhalb des betrieblichen Risikos liegen
🚫 Reine Vermögensschäden (nur mit Zusatzbausteinen)
🚫 Erfüllungsschäden (z. B. wegen nicht abgeschlossener Leistungen)
Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss?

Für alle Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe – dazu zählen u. a.:
• Hoch- und Tiefbauunternehmen
• Gerüstbauer
• Maler- und Stuckateurbetriebe
• Fliesenleger und Bodenverleger
• Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallateure
• Zimmerer, Dachdecker, Maurer

Je nach Betriebsart, Mitarbeiteranzahl und Risikoprofil ist der Versicherungsschutz individuell anpassbar – mit modularen Bausteinen, Zusatzklauseln und weltweitem Schutz für indirekte Exporte.
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Deckungssumme richtet sich nach dem spezifischen Risiko des Betriebs – oft üblich sind:
• 3–10 Millionen € für Personen- und Sachschäden
• je nach Vertrag auch gesonderte Summen für Umweltrisiken, Be- und Entladeschäden, Bearbeitungsschäden etc.

Die Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden – z. B. zur Beitragsreduzierung.
Extra-Schutz für Entscheider: D&O- und AGG-Versicherung

Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Organträger haften persönlich und unbegrenzt bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Eine ergänzende D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht) schützt Sie im Fall von Vermögensschäden – auch, wenn Sie gleichzeitig Gesellschafter sind.

Ebenfalls sinnvoll: Eine AGG-Versicherung, die bei Diskriminierungsvorwürfen aus Arbeitsverhältnissen absichert (z. B. wegen Alter, Geschlecht, Herkunft).
Fazit: Bauen Sie auf Sicherheit – nicht auf Glück

Die Betriebshaftpflicht ist keine Kür, sondern Pflicht für jedes verantwortungsvoll geführte Handwerksunternehmen.

Sie schützt vor unkalkulierbaren Risiken, sichert das Vertrauen Ihrer Auftraggeber – und gibt Ihnen als Unternehmer die Gewissheit, im Ernstfall nicht alleine zu stehen.
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